From 4faca7aca6cab1efff476875e3a670255e7fa2ea Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: buchwaldchassee Date: Thu, 18 Dec 2025 09:51:49 +0000 Subject: [PATCH] Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md aktualisiert --- Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md | 5 +++-- 1 file changed, 3 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md b/Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md index b72930c..fa9289c 100644 --- a/Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md +++ b/Website/content/posts/2025-12-08-Musik-OER/index.md @@ -68,7 +68,7 @@ Selbst wenn die Komposition **gemeinfrei** ist, können Aufnahmen trotzdem gesch ❌ Eine neue vorhandene Aufnahme eines gemeinfreien Liedes einfach nutzen → oft nicht erlaubt -✔️ Eine eigene Aufnahme eines gemeinfreien Liedes erstellen → meist unproblematisch > [Warum meist unproblematisch? Hat es hier etwas mit Arrangements zu tun?] +✔️ Eine eigene Aufnahme eines gemeinfreien Liedes erstellen → meist unproblematisch, solange die Aufnahme nicht auf einem geschützten Arrangement oder einer modernen Notenausgabe basiert, sondern auf der gemeinfreien Komposition selbst. Relevante Rechte: [Leistungsschutzrechte](https://www.urheberrecht.de/leistungsschutzrecht/), [GEMA](https://www.gema.de/de/musiknutzer), [Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)](https://gvl.de/). @@ -292,7 +292,8 @@ Streaming-Inhalte sind jedoch: Streamingdienste erlauben in der Regel nur die private Nutzung – eine Weiterverwendung in OER ist meist nicht abgedeckt. ⚠️ **Musik von YouTube herunterladen und in OER verwenden** -Downloads und Weiterverwendungen sind häufig nicht durch die Plattformbedingungen oder das Urheberrecht erlaubt. > [Vielleicht hier auf den alten Blogartikel von Manfred verweisen] +Downloads und Weiterverwendungen sind häufig nicht durch die Plattformbedingungen oder das Urheberrecht erlaubt. +Mehr dazu in unserem [Blogbeitrag "Sind YouTube-Videos OER-fähig?"](https://oer.community/sind-youtube-videos-oer-faehig/). ⚠️ **TikTok-/Instagram-Audios in OER-Materialien verlinken** Verlinken ist grundsätzlich erlaubt. Problematisch kann es werden, wenn wissentlich auf rechtswidrige Inhalte verlinkt wird oder Plattformbedingungen entgegenstehen (bei Hochschullehre meist selten, aber sollte geprüft werden).