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buchwaldchassee 2025-12-18 09:51:49 +00:00
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@ -68,7 +68,7 @@ Selbst wenn die Komposition **gemeinfrei** ist, können Aufnahmen trotzdem gesch
❌ Eine neue vorhandene Aufnahme eines gemeinfreien Liedes einfach nutzen → oft nicht erlaubt ❌ Eine neue vorhandene Aufnahme eines gemeinfreien Liedes einfach nutzen → oft nicht erlaubt
✔️ Eine eigene Aufnahme eines gemeinfreien Liedes erstellen → meist unproblematisch > [Warum meist unproblematisch? Hat es hier etwas mit Arrangements zu tun?] ✔️ Eine eigene Aufnahme eines gemeinfreien Liedes erstellen → meist unproblematisch, solange die Aufnahme nicht auf einem geschützten Arrangement oder einer modernen Notenausgabe basiert, sondern auf der gemeinfreien Komposition selbst.
Relevante Rechte: [Leistungsschutzrechte](https://www.urheberrecht.de/leistungsschutzrecht/), [GEMA](https://www.gema.de/de/musiknutzer), [Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)](https://gvl.de/). Relevante Rechte: [Leistungsschutzrechte](https://www.urheberrecht.de/leistungsschutzrecht/), [GEMA](https://www.gema.de/de/musiknutzer), [Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)](https://gvl.de/).
@ -292,7 +292,8 @@ Streaming-Inhalte sind jedoch:
Streamingdienste erlauben in der Regel nur die private Nutzung eine Weiterverwendung in OER ist meist nicht abgedeckt. Streamingdienste erlauben in der Regel nur die private Nutzung eine Weiterverwendung in OER ist meist nicht abgedeckt.
⚠️ **Musik von YouTube herunterladen und in OER verwenden** ⚠️ **Musik von YouTube herunterladen und in OER verwenden**
Downloads und Weiterverwendungen sind häufig nicht durch die Plattformbedingungen oder das Urheberrecht erlaubt. > [Vielleicht hier auf den alten Blogartikel von Manfred verweisen] Downloads und Weiterverwendungen sind häufig nicht durch die Plattformbedingungen oder das Urheberrecht erlaubt.
Mehr dazu in unserem [Blogbeitrag "Sind YouTube-Videos OER-fähig?"](https://oer.community/sind-youtube-videos-oer-faehig/).
⚠️ **TikTok-/Instagram-Audios in OER-Materialien verlinken** ⚠️ **TikTok-/Instagram-Audios in OER-Materialien verlinken**
Verlinken ist grundsätzlich erlaubt. Problematisch kann es werden, wenn wissentlich auf rechtswidrige Inhalte verlinkt wird oder Plattformbedingungen entgegenstehen (bei Hochschullehre meist selten, aber sollte geprüft werden). Verlinken ist grundsätzlich erlaubt. Problematisch kann es werden, wenn wissentlich auf rechtswidrige Inhalte verlinkt wird oder Plattformbedingungen entgegenstehen (bei Hochschullehre meist selten, aber sollte geprüft werden).